Garantie an Pocket/Dirt Bike

    • Garantie an Pocket/Dirt Bike

      Hi :)

      sorry wenn es schon ein thread darüber gibt aber auf die schnelle nicht gefunden.

      Habe meine Dirt Bike seit knapp 3 wochen.
      Nun ist mir wären des Fahren vorne der Ritzel gebrochen.
      Habe Kontakt mit den Verkäufer (nicht Ebay) aufgenommen und es geschildert + Bilder.
      Kann ja nicht sein, das nach 3 wochen Besitz und kaum Fahren der Ritzel kaputt geht.
      Er meinte nun, das wäre Verschleissteil, daher müsste ich dafürgeld bezahlen.
      Desweiteren habe ich Probleme mit der Schweissnaht am Lenker.
      Die ist einfach so Abgebrochen.
      Mein Freund hat das gleiche Dirt Bike wie ich bei den selben Händler bestellt.
      Bei Ihn ist nach der 4 fahrt mit Dirt Bike hinten die Aufhängung von Hinterfeder verbogen und Schweissnaht bisschen weg gebrochen,
      so das erstmal es Schweissen lassen muss.

      Nun zu meiner Frage.
      Was zählt bei ein Pocket bzw. Dirt Bike alles unter Garantie ?!?
      Aus der berufsschule habe ich gelernt, das der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate alles ohne Murren umtauschen muss ausser Verschleissteile. Bitte Hilft mir ?(
    • Meine Erfahrung sagt mir, das ein Pocketbike ein Verschleissteil "ist".

      Du hast dir sicherlich ein Cinakracher geholt und um die 150 € bezahlt.Was denkst denn du was du für 150 € bekommst?Das ist ein Benzin betriebenes Fahrzeug mit einem Motor und Bremsen.

      Warum bauen die Leute hir im Forum zuerst mal ihr bike auseinander und setzen neue Schrauben ein? Weshalb verstärken sie ihre Rahmen, machen Schweissnähte auf und verschweissen alles neu? Warum verbauen sie Shimanu Bremsen und kaufen sich Qualitätsketten und Ritzel ?

      Was ich dir damit sagen möchte ist das ,das Teil das du da gekauft hast ein Billigproduckt aus China ist und mann sich mit einem PB aus China viel schrauberei gekauft hat.Ich selbst habe ein Kracher, ein Dirtbike und eine GP3 Replika.Die kommen alle aus China und da stecken jedemenge Arbeitsstunden ,Gedult,Schweis und €uros drin.Einen Garantiefall habe ich durch bekommen.Einen Austauschmotor für meine GP3 Rep. Weil er noch nicht mal einen Liter Spritt verbraucht hatte und schon einen Lagerschaden hatte.bei dem Zweiten habe ich nicht mehr gewartet das ich einen Lageschaden bekomme,sondern hab mir gleich vernünftige eingebaut.Bei meinem Kracher war beim 2.fahren der Pullstarter abgebrochen.Habe ich mir einen aus Alu geholt und so weiter.Also was kaput geht immer durch was besseres ersetzen.Und irgend wann hast du dann ein Bike mit dem du dann auch mal richtig die Sau machen kanst ohne Angst zu haben das dir die Mühle unterm Hintern zusammen bricht.

      MfG Andy
    • tja, eigentlich ist das ein haufen schrott für 150,- ......so zu sagen selber schuld!
      aaaaber: wer als händler sowas verkauft, ist eigentlich verpflichtet die 2 jahre garantie zu gewehren, in so fern nicht anders vermerkt.
      soll heißen: wenn nichts auf seiner seite oder im kaufvertrag (in so fern vorhanden, höhö) von "keine garantie da sportgerät", etc. steht, dann ist er wohl verpflichtet dafür grade zu stehen. zumindest für den rahmen, es sei denn er beweist dir dass du unsachgemäß damit umgegangen bist..... ritzel ist verschleißteil!
      ein anwalt kann da helfen, anderseits ist es lächerlich für 150,- sowas zu starten.
      es ist halt immer wieder diese "geiz-ist-geil"-mentalität......erst mal so billig wie möglich einkaufen um anschließend über schlechte quali sich beschweren. wer gutes materiall will muß auch gutes geld dafür bezahlen, sorry so sehe ich das.
    • de.wikipedia.org/wiki/Garantie

      Wie in dem Wikipedia-Artikel beschrieben ist eine "Garantie" eine absolut freiwillige Leistung ohne gesetzlichen Anspruch, d.h. jeder Verkäufer kann, sofern er überhaupt eine Garantie gewährt, seine Garantiebedingungen frei gestalten.

      Dagegen muss ein gewerblicher Verkäufer auf jeden veräußerten Artikel eine gesetzlich definierte Gewährleistung gewähren und zwar völlig unabhängig davon, um welche Art von Artikel es sich dabei handelt!

      Allerdings bezieht sich die Gewährleistung nur auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs, d.h. der Händler leistet Gewähr dafür, dass der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden fehlerfrei ist. Dies schließt auch Transportschäden mit ein, wobei hier ein gewisses Beweisproblem besteht, sofern die Beschädigung gegenüber dem Spediteur bei Übergabe der Ware nicht geltend gemacht wurde.

      Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kaufdatum auf, so ist der Verkäufer in der Beweispflicht, d.h. er muss dem Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Ware an den Kunden nicht (auch nicht in versteckter Form) vorhanden war. Ist der Kauf länger als 6 Monate her, so tritt eine Beweislastumkehr ein, d.h. nun muss der Kunde dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.

      Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen, allerdings dürfte der Bruch eines Ritzels bei sachgerechter Handhabung nicht als Verschleiß anzusehen sein, und dass keine sachgerechte Handhabung vorgelegen hat, müsste der Verkäufer dir innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf nachweisen, was kaum möglich sein dürfte.

      In aller Regel wird dir ein Händler daher problemlos Ersatz leisten, sofern du ihn in vernünftigem Ton darum bittest und ggf. auf die Rechtslage verweist.
    • 1: Überleg mal das Verhältniss 150€ = Qualität vom Bike, viele kaufen sich nichtmal 3 PMT´s für und du dafür ein ganzes Bike
      2: Das nächste mal in WISO besser aufpassen!
      3: Lese dich mal hier im Forum ein wenig ein und schaue dir Threads an was wie und wo änderungen an Dirts durchgeführt wurden um sie fahrbar zu machen!



      Trotzdem viel Spaß mit deinem Bike


      LG Niko